
Warum die EuGH Entscheidung gegen Google grundlegend falsch ist
Ja genau, grundlegend falsch! Und zwar so richtig. Was ist passiert? Ein Herr Mario Costeja González hat einen uralten Zeitungsartikel über eine Zwangsversteigerung eines seiner Grundstücke aus dem Jahr 1998 in der Google Suche gefunden.