Bezieht man Einnahmen aus den USA - z.B. von Fotolia, iStockphoto, 500px oder anderen US-amerikanischen Dienstleistern - behält sich die Steuerbehörde IRS in der Regel 30 % ein. Füllt man das Formular aus, kann man diesen Betrag auf 0 % reduzieren.
Das hat auch einen guten Grund. Denn in den meisten Industrieländern - wie eben Österreich und Deutschland - wird das gesamte Welteinkommen zur Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen. Das heißt, auch wenn ihr als Europäer Einkünfte aus den USA habt, sind diese grundsätzlich in eurem Heimatland steuerpflichtig. Auch wenn die USA sich bereits 30 % einbehalten haben. Da man dies aber auch in den Finanzämtern weltweit eher als eine unfaire Doppelbesteuerung sieht, gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, die dafür sorgen, dass die Steuer großteils nur im Heimatland fällig wird.
Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater. Dies ist lediglich ein Erfahrungsbericht, bestenfalls eine Ausfüllhilfe und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Holt euch im Zweifel professionelle Hilfe.
Als Individuum, sprich Einzelperson bzw. Einzelunternehmer, will die IRS aber eine ausdrückliche Bestätigung, dass ihr nicht in den USA steuerpflichtig seid. Das ist das W-8BEN Formular. Achtung: Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben andere Formulare! Viele Plattformen bieten bieten hierzu ein Onlineformular mit Ausfüllhilfe an. Doch eigentlich ist es immer das Gleiche.
Ich habe das Formular wie im folgenden Bild ausgefüllt.
- Bei iStockphoto muss man z.B. die oberen 5 Punkte unter Do NOT use this form if separat anhaken. Wenn ihr Einzelunternehmer und kein US-Bürger seid und auch keine Beziehungen in die USA habt, solltet ihr alles anhaken können.
- Part 1 benötigt eure Anschrift (Wohnort bzw. Firmensitz), falls notwendig, eure abweichende Postanschrift, Geburtsdatum, eine Referenznummer sowie eure nationale Steuer-Identifikationsnummer
- In der Regel habt ihr keine US-Steuernummer (TIN, Tax Identification Number) und keine US-Steuernummer (SSN, Social Security Number), also leer lassen.
- Mit Steuernummer (Foreign tax identifying number) ist eure Einkommenssteuernummer, also die persönliche ID-Nummer von der Steuerbehörde, gemeint - nicht die Umsatzsteuernummer.
- Bei Referenznummer gebe ich die Kundennummer der jeweiligen Plaftform ein.
- Part 2 ist dann für das Doppelbesteuerungsabkommen wichtig. Hier genügt es, euer Land (Germany, Austria) einzutragen.
- Part 3 sind dann diverse Bestätigungen, die in vielen Onlineformularen ebenfalls separat angehakt werden müssen. Ihr bestätigt hiermit eigentlich nur, dass ihr auch tatsächlich ihr selbst seid, kein US-Bürger seid und auch keine relevante Beziehung zu den USA habt. Außerdem müsst ihr Änderungen innerhalb von 30 Tagen melden. Ich habe alles angehakt.
- Dann folgt nur noch die Unterschrift, Datum, euer Name und das Feld Capacity in which acting. Hat man das Formular in dieser Form vorliegen, kann das letzte Feld wohl leer bleiben. Manchmal muss man es aber ausfüllen, dann wird in div. Foren empfohlen einfach Individual hineinzuschreiben.
Hier nochmal eine Übersicht mit allen relevanten Feldern in gelb: